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VOB/A 2019 BMI-Auslegungserlass

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Datum vom 26.02.2020 einen Auslegungserlass zur VOB/A veröffentlicht (Az.: 70421/2#1 ff.).

In dem Erlass werden zahlreiche Hinweise u.a. zur Abgabe mehrerer Hauptangebote oder auch zum Nachreichen von Unterlagen gegeben.
Zum Letzteren stellte das BMI erfreulicherweise fest, dass eine Nachforderung fehlerhafter Unternehmensbezogener Unterlagen nicht nur bei formellen Fehlern in Betracht kommt. Vielmehr können alle geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden. Damit erfolgt eine sinnvolle und praxisgerechte Klarstellung, gerade vor dem Hintergrund einer zum Teil divergierenden Rechtsprechung.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.

Weitere Einzelheiten können dem BMI-Erlass entnommen werden.

Vergabe-Vertragsleistungen-Bau