Fachinformationen Vergaberecht

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Neufassung der HOAI 2013

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013

Im Referentenentwurf der HOAI 2013 waren neben punktuell innerlichen Änderungen der HOAI 2009 insbesondere massive Honorarerhöhungen enthalten. Insbesondere bei der Flächenplanung reichten diese von einer Verdoppelung der Honorare bis zu einer 10-fachen Honorarerhöhung im unteren Bereich.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat im Hinblick auf die Beschlussfassung zur HOAI 2013 im Bundesrat den Hessischen Ministerpräsidenten gebeten, sich im Zusammenhang mit der Beratung und Beschlussfassung der HOAI im Bundesrat im Hinblick auf die Finanzsituation der Kommunen und die dort erforderlichen erheblichen Einsparerfordernisse für eine maßvolle Erhöhung der Honorartabellen einzusetzen:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

die anstehenden Beratungen über den Referentenentwurf der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure (HOAI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie im Bundesrat nehmen wir zum Anlass, auf die damit verbundenen massiven Honorarerhöhungen zu Lasten der kommunalen Auftraggeber aufmerksam zu machen. Diese reichen bei den Leistungsbildern der Flächenplanung (Bauleit- und Landschaftsplanung), welche die Städte und Gemeinden in besonderem Maße betreffen, teilweise bis zu einer vierfachen Erhöhung des bisherigen Honorars. Auch die übrigen Leistungsbilder weisen erhebliche Honorarerhöhungen aus.

Diese massiven Honorarerhöhungen im Vergleich zur alten Regelung können auf Seiten der Kommunen aufgrund der vielfach sehr angespannten Haushaltssituation und der daraus resultierenden Notwendigkeit erheblicher Einsparerfordernisse nicht „geschultert“ werden. Sie werden auch zu erheblichen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die Kompensation der erheblichen zusätzlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Konsolidierung der Haushalte führen.

Angesichts dieser Lage und insbesondere der vorgegebenen Konsolidierungs-programme sind die mit der geplanten Neuregelung der HOAI verbundenen Kostensteigerungen nicht nachzuvollziehen. Damit werden den Städten und Gemeinden weitere finanzielle Belastungen mit negativen Auswirkungen auf die Schaffung von Infrastruktureinrichtungen und die Notwendigkeit, die Mehraufwendungen auf die Bürgerinnen und Bürger umzulegen, auferlegt und Handlungsspielräume weiter reduziert.

Die geplante Neuregelung, die Honorare für Architekten und Ingenieure zu erhöhen, widerspricht den Erwartungen des Landes, die kommunalen Haushalte nachhaltig zu konsolidieren. Dies gilt im besonderen Maße für Hessen, das Kommunen drastische Einsparungen im Hinblick auf die durch das Land Hessen gewährte Schutzschirmhilfe abverlangt.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat vorgeschlagen, die Honorarerhöhungen, soweit sie nachweisbar erforderlich und begründbar sind, nicht „auf einen Schlag“ festzuschreiben, sondern moderat für die Zukunft, – beispielsweise etwa wie im Zusammenhang mit der HOAI 2009 – durch eine jeweilige 10-prozentige Erhöhung pro Jahr zu verteilen.

Wir bitten Sie, sich im Zusammenhang mit der Beratung und Beschlussfassung der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) im Bundesrat für eine Änderung im obigen Sinne einzusetzen.

Der hessische Ministerpräsident hat dazu mitgeteilt:

Sehr geehrter Herr Backhaus,

für Ihr Schreiben (…..), in dem Sie darum bitten, dass Hessen im Bundesrat der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) nicht zustimmt, danke ich Ihnen sehr herzlich. Für die verspätete Antwort bitte ich um Nachsicht. Angesichts der komplexen Materie und des ausführlichen Bundesratsverfahrens unter Beteiligung mehrerer Fachausschüsse waren umfassende Abstimmungen zwischen den betroffenen Ressorts der Hessischen Landesregierung erforderlich.

Wie Sie sicherlich inzwischen erfahren haben, hat der Bundesrat in seiner 910. Sitzung am 07. Juni 2013 der Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Auch Hessen hat der HOAI trotz einiger Bedenken schließlich seine Zustimmung erteilt. Die mit der Novellierung der HOAI verbundene baufachliche Überarbeitung der Leistungsbilder und deren Anpassung an den aktuellen Stand der Technik sowie die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen sind aus Sicht der Hessischen Landesregierung nicht nur erforderlich, sondern nach langwierigen Vorarbeiten auch recht gut gelungen.

In diesem Zusammenhang ebenfalls vorgesehene Anpassung der Honorarsätze an die veränderten Leistungsbilder geht im Durchschnitt mit einer Anhebung der Honorare einher. Unabhängig davon, dass auch für Honorare von Architekten und Ingenieure von Zeit zu Zeit eine Anpassung an gestiegene Kosten sowie ein Ausgleich der Inflation erforderlich ist, bedeutet dies zweifelsohne auch eine nicht unerhebliche Mehrbelastung für die Auftraggeber, zu denen das Land Hessen ebenso gehört wie im Besonderen natürlich auch die Städte und Gemeinden. Ich stimme mit Ihnen überein, dass diese finanziellen Mehrbelastungen für die Haushalte der Städte und Gemeinden – wie auch für den Haushalt des Landes Hessen – im Hinblick auf die unumgängliche Konsolidierung der öffentlichen Finanzen eine zusätzliche Herausforderung bedeuten. Auf diesen Punkt weist die ebenfalls vom Bundesrat mit der Zustimmung Hessens beschlossene begleitende Entschließung zur HOAI-Novelle ausdrücklich hin (Ziffer 3).

Nach Abwägung aller Argumente hat sich die Hessische Landesregierung gleichwohl unter Zurückstellung der erheblichen finanzpolitischen Bedenken dazu entschieden, der HOAI-Novelle im Bundesrat zuzustimmen, um die zweifelsohne dringend erforderliche Modernisierung der Leistungsbilder, auf die seit geraumer Zeit hingearbeitet wurde, nicht länger aufzuhalten.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07.06.2013 der Verordnung zugestimmt und dazu unter anderem folgende Entschließung (Ziffer 3 und 5) gefasst:

Die beabsichtigte Honorarerhöhung soll den modernisierten Leistungsbildern und dem nicht unwesentlich erhöhten Leistungsumfang Rechnung tragen. Der Bundesrat stellt dazu fest: Zweistellige Steigerungssätze bedeuten auch eine besondere Belastung für die Bauhaushalte von Ländern und Kommunen, zumal unter angespannten finanziellen Rahmenbedingungen (Ziffer 3).

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in der nächsten Legislaturperiode die Auswirkungen der Honorarerhöhung zu evaluieren (Ziffer 5).