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Feuerwehrbeschaffungskartell: Endabrechnung bringt Kommunen nochmalige Ausschüttung in Höhe von über zwei Millionen Euro

 

In der Zeit vom Oktober 1998 bis Mai 2009 haben sich die vier führenden Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen (über 7,5 t) zu einem wettbewerbswidrigen Kartell zusammengeschlossen. Das Bundeskartellamt hat Anfang 2011 festgestellt, dass die vier Unternehmen Albert Ziegler GmbH & Co. KG, die Rosenbauer Internationale AG/Rosenbauer Feuerwehrtechnik GmbH, die Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH sowie die Schlingmann GmbH & Co. KG im o. g. Zeitraum ein verbotenes Preis- und Quotenkartell praktiziert und den Markt für Feuerwehrfahrzeuge wettbewerbswidrig untereinander aufgeteilt haben.

Das Bundeskartellamt hat daraufhin Bußgelder in einer Gesamthöhe von 50,5 Mio. Euro gegen die beteiligten Unternehmen verhängt.

Aufgrund der Kartellabsprachen bestand die Möglichkeit des Entstehens überhöhter Beschaffungspreise bei den Kommunen. Um lange Gerichtsverfahren zu vermeiden, haben die kommunalen Spitzenverbände daher mit den Unternehmen Verhandlungen über einen möglichen außergerichtlichen Schadensausgleich aufgenommen. Nach intensiven Verhandlungen konnte dabei eine Einigung mit den beteiligten Unternehmen Rosenbauer, Iveco Magirus und Schlingmann im Rahmen einer außergerichtlichen Schadensregulierung vereinbart werden. In diesem Rahmen wurde an die beteiligten Kommunen ein Betrag in Höhe von ca. 4,1 Mio. Euro ausgezahlt.

Über das entsprechende Regulierungsverfahren und die Antragstellung haben wir ausführlich informiert und die Kommunen sind entsprechend entschädigt worden.

Nunmehr ist uns von Seiten der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mitgeteilt worden, dass zusätzlich zu den bereits 4,1 Mio. Euro ein weiterer Betrag in Höhe von 2.086.832,66 Euro in dieses Regulierungsverfahren einfließen. Dies hängt damit zusammen, dass sich die Quote für die inzwischen insolvent gegangene Firma Albert Ziegler GmbH & Co. KG erhöht hat und damit dem Regulierungsverfahren zufließt.

Dieser Betrag fließt allen am außergerichtlichen Regulierungsverfahren beteiligten Kommunen zu. Das Büro Lademann & Associates GmbH wird zeitnah im Auftrag der kommunalen Spitzenverbände die Überweisung der zusätzlichen Kompensationsbeträge an die Kommunen veranlassen. Dazu werden die betroffenen Kommunen in der zweiten Januarhälfte 2017 separat angeschrieben und über die erfolgte Überweisung unterrichtet werden.

Zur weiteren Information verweisen wir auf das beigefügte Schreiben der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vom 20.12.2016.

BV FWBK 20.12.2016