Fachinformation Onlinezugangsgesetz - OZG

OZG Umsetzungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und den Kommunalen Spitzenverbänden

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz -OZG) vom 14. August 2017 (BGBI. I S. 3122, 3138) verpflichtet die deutsche Verwaltung, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen die von ihnen gewünschten Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen künftig direkt, einfach und sicher über jedes Verwaltungsportal - egal ob auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene - erreichen können. Dazu werden alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern und Kommunen zu einem Portalverbund zusammengeschlossen. Über ein Nutzerkonto (in Hessen: Servicekonto) können sich Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen künftig bundesweit identifizieren und alle digitalen Verwaltungsleistungen beantragen.

Die Umsetzung des OZG kann nur erreicht werden, wenn alle Ebenen der Verwaltungen- Bund, Länder, Kommunen - ebenen- und ressortübergreifend in arbeitsteiliger und strukturierter Weise zusammenarbeiten. Das Land Hessen und die hessischen Kommunen teilen diese Auffassung und streben daher eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zur Umsetzung des OZG an. Die hessischen Kommunen stehen ebenso wie das Land in der gemeinsamen Verantwortung, für eine erhebliche Anzahl von Verwaltungsleistungen den elektronischen Zugang bis Ende 2022 zu schaffen. Ein erheblicher Teil der zy digitalisierenden Verwaltungsleistungen liegt im Vollzug der Kommunen.

Anlage: Umsetzungsvereinbarung