Fachinformation Onlinezugangsgesetz - OZG

Die Koordinierungsstelle OZG Kommunal

Die neue Koordinierungsstelle soll die Planung und die Umsetzungsvorhaben koordinieren, Fachexperten aus der Kommunalverwaltung zur Mitwirkung in sogenannten “kommunalen Digitalisierungsfabriken” benennen und für die Nutzung der Ergebnisse aus dem arbeitsteiligen Vorgehen des IT-Planungsrats sorgen.

Grundlegendes 

Durch das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs von Verwaltungsleistungen – Onlinezugangsgesetz (OZG) – sind Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen über Verwaltungsportale unter möglicher Nutzung eines Nutzer- bzw. Unternehmenskontos in digitaler Form anzubieten.

Dies betrifft knapp 600 Verwaltungsleistungen (OZG-Leistungen) für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog des Bundes aufgeführt sind. Bund und Länder haben ein arbeitsteiliges Programm entwickelt, um OZG-Leistungen nach Themenfeldern von einzelnen Bundesländern bearbeiten zu lassen und allen anderen zur Nachnutzung zu überlassen. 

Das Land Hessen hat mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Umsetzungsvereinbarung getroffen, nach der eine Koordinierungsstelle OZG Kommunal für die Bereitstellung der digitalisierten OZG-Leistungen für Kommunen, eingerichtet wird. In Zusammenarbeit mit den hessischen Kommunen werden alle kommunalen OZG-Leistungen in standardisierter Form bearbeitet bzw. digitalisiert und anschließend allen hessischen Kommunen kostenlos zur Erfüllung der Pflichten des OZG zur Verfügung gestellt. Basis stellt dabei der Hessische OZG-Umsetzungskatalog dar, der aufbauend auf dem OZG-Umsetzungskatalog des Bundes Hessen-Spezifika enthält.

Die Koordinierungsstelle OZG Kommunal besteht aus sechs Personen aus unterschiedlichen Institutionen, die gemeinsam Kommunen bei allen Fragestellungen rund um die Umsetzung des OZG zur Seite stehen. Vertreten sind dabei jeweils eine Vertretung des Hessischen Städtetags, des Hessischen Landkreistags, des Hessischen Städte- und Gemeindebunds, dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport sowie der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung. 

 

Kernpunkte der kommunalen OZG-Umsetzung in Hessen

Die Koordinierungsstelle OZG Kommunal unterstützt hessische Kommunen bei der OZG-Umsetzung. Primäres Ziel ist dabei die Begleitung der Erarbeitung und kostenlose Bereitstellung von digitalisierten OZG-Leistungen für alle hessischen Kommunen. Um diese Leistungen entsprechend der Bedürfnisse der Kommunen zu gestalten, ist die Koordinierungsstelle OZG Kommunal auf die Mitarbeit der Kommunen innerhalb sogenannter Digitalisierungsfabriken angewiesen. Daneben unterstützt die Koordinierungsstelle OZG Kommunal Kommunen bei Fördermöglichkeiten, wie im Rahmen von OZG-Modellkommunen oder beim Aufbau von Digitalisierungskompetenzen durch eine Digitalisierungsberatung durch die ekom21. 

  • Digitalisierungsfabriken

Innerhalb einer Digitalisierungsfabrik findet ein Austausch im Rahmen von Workshops mit Fachexpertinnen und Fachexperten aus verschiedenen hessischen Kommunen zu konkreten zu digitalisierenden OZG-Leistungen einer bestimmten Thematik statt. Durch den Einbezug der kommunalen Expertise aus verschiedenen hessischen Kommunen wird sichergestellt, dass die fertige Lösung den Bedürfnissen möglichst vieler Kommunen für ihre tägliche Arbeit entspricht und durch eine standardisierte Form grundsätzlich durch alle Kommunen einsetz- und nutzbar ist. 

  • OZG-Modellkommune

Eine OZG-Modellkommune ist eine von 10 bis 15 ausgewählten und finanziell geförderten Kommunen in Hessen, die durch innovative Ideen im besonderen Maße die Umsetzung des OZG vorantreibt. Dies bezieht sich insbesondere auf die Signifikanz, Wiederverwendbarkeit und Standardisierung der aus den Ideen resultierenden Lösungen, den Aufbau eigener Digitalisierungskompetenzen sowie der Strategie zur bürgerfreundlichen Nutzerzentrierung bei der Entwicklung der geplanten Lösungen. 

  • Digitalisierungsberatung

Im Rahmen der Digitalisierungsberatung erhalten alle hessischen Kommunen Beratungen durch die ekom21 rund um Verwaltungsdigitalisierung und OZG. Es stehen vier Beratungsmodule zur Auswahl, von denen Kommunen, abhängig vom jeweiligen Status und dem damit verbundenen Beratungsbedarf, zwei auswählen können. 

Das OZG zielt darauf ab, die Bürgerinnen und Bürger als Nutzer der digitalisierten OZG-Leistung und deren elektronische Abwicklung über Verwaltungsportale mit der Verwaltung in den Vordergrund zu stellen. Damit endet die Umsetzung des OZG am sogenannten „elektronischen Briefkasten“ der jeweiligen Verwaltung der Kommunen. Die internen Abläufe und eine mögliche Volldigitalisierung von Verwaltungsleistungen und -vorgängen ist demnach nicht Teil bzw. Pflicht der OZG-Umsetzung und liegt im eigenen Ermessen der Kommune.

Hessische Kommunen können wählen, OZG-Leistungen eigenständig zu digitalisieren oder auf die im Rahmen von Digitalisierungsfabriken entwickelten Lösungen zuzugreifen. Diese stellen Standardlösungen dar, um von möglichst vielen Kommunen nutzbar zu sein. 

 

Gesetzesgrundlagen

Onlinezugangsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/OZG.pdf