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Subsidiaritätsbericht 2014 des Ausschusses der Regionen und Kommunen der EU (AdR)

Der Ausschuss der Regionen und Kommunen der EU (Ausschuss der Regionen, AdR) hat seinen Subsidiaritätsbericht für das Jahr 2014 vorgestellt. In diesem legt der AdR als Vertretung der Kommunen und Regionen in der EU dar, welche Themen und Politiken im Zentrum seiner Arbeit für die Stärkung der Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit stehen.

Im Subsidiaritätsbericht 2014 des AdR (Az. CdR 1861/2015, s. https://portal.cor.europa.eu (News > Subsidiarity Annual Report 2014)) wird im Wesentlichen folgendes ausgeführt:

Jean-Claude Juncker machte die Subsidiarität und die Verhältnismäßigkeit zu einer der Leitlinien der EU-Kommission und betonte insbesondere, dass die Mitgliedsstaaten und nicht die EU handeln sollten, wenn sie stärker legitimiert und besser in der Lage seien, effiziente politische Antworten auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu geben, in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (Jean-Claude Juncker: Ein neuer Anfang für Europa: Meine Agenda für Arbeitsplätze, Wachstum, Gerechtigkeit und demokratischen Wandel. Politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission, Eröffnungsstatement als Kandidat für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission während der Plenarsitzung des Europäischen Parlamentes am 15. Juli 2014).

Im Jahr 2014 hat der AdR sein zweites Arbeitsprogramm Subsidiarität verabschiedet und umgesetzt (CdR 7657/2013, angenommen vom Präsidium am 29. Januar 2014). Darüber hinaus war der AdR mit einer Anzahl Veranstaltungen präsent, die den Belangen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit gewidmet waren, aktiv das öffentliche Bewusstsein für dieses Thema und vertiefte zudem seine Beziehungen zu Partnerorganisationen und anderen Institutionen auf der Ebene der EU, der Mitgliedsstaaten und der Regionen.

Umsetzung des Arbeitsprogrammes Subsidiarität 2014

Im Hinblick auf die Überprüfung der Rechtsvorschriften zur Luftreinhaltung (KOM (2013) 918 endg., KOM (2013) 919 endg. und KOM (2013) 920 endg.) konsultierte der AdR die Expertengruppe Subsidiarität, und es wurde beschlossen, dass dieser Vorschlag dem Subsidiaritätsprinzip entspricht. In seiner Stellungnahme betonte der AdR (CdR 1217/2014) zudem, dass der Vorschlag sowohl dem Subsidiaritäts- als auch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entspricht, und schloss sich der Auffassung an, dass es sich bei der Luftverschmutzung um ein grenzüberschreitendes Phänomen handelt, das auf europäischer Ebene bekämpft werden muss.

Im Hinblick auf die Überprüfung der Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen, KOM (2014) 180 endg. und zugehörige Mitteilung KOM (2014) 179 endg.) wurde eine Konsultation der Expertengruppe Subsidiarität und des Netzes für Subsidiaritätskontrolle zu subsidiaritäts- und verhältnismäßigkeitsbezogenen Themen begonnen. Die meisten der Befragten sprachen sich dagegen aus, dass den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit genommen wird, Ausnahmen von den Regelungen zum ökologischen Landbau zu gewähren, und äußerten Bedenken unter dem Aspekt der Subsidiarität.

Die Überprüfung der Abfallrechtsvorschriften (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, KOM (2014) 397 endg.) war für den AdR (Der AdR verabschiedete seine Stellungnahme (CdR 04083/2014) zur Überprüfung der Abfallrechtsvorschriften auf der Plenartagung des AdR am 11. und 12. Februar 2015) von besonderem Interesse, da in den meisten Mitgliedsstaaten lokale und regionale Behörden für die Umsetzung der Abfallgesetzgebung der EU zuständig sind. Eine Konsultation der Expertengruppe Subsidiarität und des Netzes für Subsidiaritätskontrolle ergab, dass die meisten Befragten nicht damit rechneten, dass die neuen Zielsetzungen der EU im Bereich der Abfallgesetzgebung zu Subsidiaritätsproblemen führen werden. Mehrere Befragte äußerten jedoch Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, zweifelten an der Realisierbarkeit der neuen Ziele im Bereich der Abfallgesetzgebung und betonten, dass es EU-weit unterschiedliche Ebenen für die Umsetzung der aktuellen Ziele im Bereich der Abfallgesetzgebung gebe. Darüber hinaus wurde die beträchtliche Zahl der in diesem Gesetzgebungsvorschlag vorgesehenen Ermächtigungsklauseln für delegierte Rechtsakte als bedenklich angesehen.

Die im Jahr 2014 durchgeführten Konsultationen ergaben, dass delegierte Befugnisse, insbesondere im Hinblick auf die Annahme delegierter Rechtsakte durch die Kommission, den Mitgliedern der Expertengruppe Subsidiarität und den Partnern des Netzes für Subsidiaritätskontrolle weiterhin Anlass zur Besorgnis geben, obwohl ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit nicht immer klar erkennbar ist. Daher muss dieses Thema weiterhin anhand spezifischer Fälle und unter dem Gesichtspunkt einer verbesserten Regulierung analysiert werden.

Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsbewertungen

Am 31. Januar 2014 verabschiedete der AdR seine überarbeitete Geschäftsordnung gemäß Artikel 306 Absatz 2 AEUV. Diese trat am 6. März 2014 in Kraft (ABl. EU L 65/41, 5.3.2014). Die überarbeitete Fassung enthält wichtige Neuerungen, nämlich die Verpflichtung, dass in die Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorschlägen eine Beurteilung der betreffenden Initiative(n) unter dem Gesichtspunkt der Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit aufgenommen werden müssen, anstatt nur auf diese Prinzipien zu verweisen.

Drei von 14 Stellungnahmen des AdR, die im Jahr 2014 zu Gesetzgebungsvorschlägen herausgegeben wurden, äußerten in dieser Hinsicht Bedenken. Diese Stellungnahmen befassten sich mit Initiativen zu folgenden Themen:

  • die Europäische Staatsanwaltschaft (Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft, CdR 6520/2013) – in der Stellungnahme wurde die Auffassung vertreten, dass die subnationale Ebene in angemessener Weise berücksichtigt werden muss, wenn die Hinlänglichkeit von Maßnahmen der Mitgliedsstaaten bewertet wird, da das Subsidiaritätsprinzip zwischen der zentralen, regionalen und lokalen Ebene unterscheidet;
  • die Europäische Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, CdR 03236/2014). Die Stellungnahme äußerte Bedenken, ob die verpflichtende Natur des Vorschlags mit dem Prinzip der Subsidiarität vereinbar sei; 
  • die Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen, CdR 1278/2014) – die Stellungnahme schlug Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedsstaaten vor und rief die Mitgliedsstaaten dazu auf, hier lokale und regionale Behörden mit einzubeziehen.

Im Hinblick auf die Förderung einer Subsidiaritätskultur und den Informationsaustausch mit Partnerorganisationen hat der AdR seine Zusammenarbeit mit der Konferenz der gesetzgebenden Regionalversammlungen Europas (CALRE) vertieft; diese hat ihre Maßnahmen zur Subsidiaritätskontrolle mit dem Arbeitsprogramm Subsidiarität des AdR abgestimmt und sieht den AdR als das wichtigste Sprachrohr an, wenn es um die Verbreitung von Botschaften zur Subsidiarität auf EU-Ebene geht. Der AdR sieht die Notwendigkeit, die Wichtigkeit der Subsidiaritätskontrolle weiter hervorzuheben und in diesem Zusammenhang Informationen und Erfahrungen auszutauschen. Ziel der Maßnahmen des AdR im Bereich der Subsidiarität im Jahr 2015 wird sein, die etablierten Muster der Zusammenarbeit mit den Partnern des AdR unter den Institutionen und aus anderen Bereichen zu stärken und das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Subsidiarität im Allgemeinen sowie für die potenzielle Rolle der Regionalparlamente im Rahmen des Frühwarnsystems im Besonderen zu schärfen.

(DStGB Uwe Zimmermann, 29.06.2015)