Fachinformationen Europa

Deutsche EU-Ratspräsidentschaft

„Deutschland übernimmt mit der Präsidentschaft die Führungsverantwortung der EU in einer seit dem Ende des 2. Weltkrieges beispiellosen Lage von Herausforderungen“, so Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), in Berlin. „Die Städte und Gemeinden erwarten, dass die Konjunktur im Europäischen Binnenmarkt gemeinsam wieder angekurbelt wird. Die Vorschläge der EU-Kommissionspräsidentin für einen EU-Wiederaufbauplan weisen dafür in die richtige Richtung. Die öffentlichen Infrastrukturen müssen durch gezielte Investitionen gestärkt und nicht zuletzt pandemiefest werden. Bisherige Herausforderungen müssen auf der politischen Agenda bleiben, wie der Klimaschutz und die Flüchtlingspolitik, bei der es zu einer echten europäischen Solidarität und gemeinsamen Lastentragung kommen muss“.

dstgb

"Wir brauchen eine Umsetzung der angestrebten EU-Asyl- und Migrationspolitik, die Stärkung des EU-weiten Grenzschutzes und eine klare Lastenteilung und Hilfen für die Mitgliedsstaaten bei der Integration und Ausbildung von anerkannten Flüchtlingen." 

Der kommunale Spitzenverband bekräftigt zudem an die Adresse der Bundesregierung die Forderung, zentrale europapolitische Forderungen der Städte und Gemeinden im EU-Ratsvorsitz zu verwirklichen:
1. In der EU muss politische Verantwortung und Verantwortlichkeit für die Städte und Gemeinden geschaffen und gesichert werden!
2. Partnerschaft zwischen EU und Kommunen! Viel zu lange hatte man in den Städten und Gemeinden das Gefühl, dass von Brüssel aus über sie hinweg regiert wird. Demgegenüber muss ein Modell des partnerschaftlichen Zusammenwirkens aller demokratisch legitimierten Ebenen verwirklicht werden: Der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen.
3. Gelebte Subsidiarität garantiert Bürgernähe! Die Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sind keine bloßen juristischen Begriffe. Ihre Einhaltung und Überwachung sind ein Weg zu Bürgernähe in Europa! Es muss garantiert werden, dass die Allzuständigkeit der Gemeinden für die örtlichen Fragen nicht durch die EU beeinträchtigt wird. Die Kommunen wissen mit ihrem Selbstverwaltungsrecht am besten, was und wie vor Ort zu regeln ist.
4. Kommunale Daseinsvorsorge schützen! Die Städte und Gemeinden geben den Menschen Heimat. Die Menschen erleben Europa vielfach in ihrer Gemeinde, vor Ort. Allerdings auch in negativer Weise, wenn Städte und Gemeinden und deren kommunale Unternehmen um starke und hochwertige kommunale Daseinsvorsorgeleistungen im europäischen Binnenmarkt kämpfen müssen. Die EU muss akzeptieren und verinnerlichen, dass kommunale Daseinsvorsorge kein Hindernis für einen erfolgreichen EU-Binnenmarkt ist, sondern dessen Voraussetzung.
5. Städtepartnerschaftsarbeit fördern ‒ Europäisches Bewusstsein schaffen! Die Städte und Gemeinden fordern: Die EU muss 1 Euro pro Einwohner im Jahr zur Förderung der kommunalen Partnerschaftsarbeit ausgeben! Städtepartnerschaften sind gelebter europäischer Gemeinsinn und Völkerverständigung im wörtlichen Sinne. 

„In die Deutsche EU-Ratspräsidentschaft fällt zudem eine wichtige Phase der Verhandlungen über den zukünftigen EU-Haushalt“, so Landsberg weiter. „Eine starke EU ist ohne ausreichende Finanzmittel nicht denkbar. Zusammenhalt, Mehrwert, Nachhaltigkeit, das müssen die Leitbilder für Europas Finanzen sein. Die Debatte um den zukünftigen EU-Haushaltsrahmen muss die Fragen beantworten, was europäisch finanziert wird. Wir fordern mehr europäische Förderung bei nachhaltigen Zukunftsthemen.“

Die Behauptung, die EU sei zu teuer, ist falsch. Die Vorteile der EU bekommt jeder von uns zum Preis von weniger als einer Tasse Kaffee am Tag. Dafür erhalten wir einen einigen europäischen Kontinent, der Garant für Frieden, Sicherheit, Stabilität und florierende Märkte ist. Die Wertschöpfung deutscher Unternehmen im EU-Binnenmarkt ist so groß, dass sie den EU-Beitrag bei weitem aufwiegt.

(DStGB 30.06.2020)