Fachinformation eGoverment

Evaluierungsbericht 2016 zur „Digitalen Verwaltung 2020“

Das Bundeskabinett hat den Evaluierungsbericht 2016 zum aktuellen Umsetzungsstand des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“ veröffentlicht. Die dort gesteckten Ziele für die Bundesverwaltung konnten in weiten Teilen erreicht und wichtige Grundlagen für Vernetzung und Interoperabilität geschaffen werden.

Die Evaluierung zeigt jedoch auch, dass die gewünschte Digitalisierung der Verwaltung auf der Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen nur erreicht werden kann, wenn die verschiedenen Programme und Maßnahmen stärker koordiniert werden und gemeinsame Infrastrukturen und Standardkomponenten konsequent genutzt werden. Mit dem geplanten Onlinezugangsgesetz und dem Aufbau eines Portalverbundes der deutschen Verwaltung auf allen drei Ebenen würden weitere wichtige Ziele für ein gemeinsames, koordiniertes Vorgehen erreicht. Aus kommunaler Sicht besteht ein besonderes Interesse daran, das Thema E-Government voranzubringen, allerdings unter Wahrung der kommunalen Strukturen und bestehender digitaler Verwaltungsangebote vor Ort.

Die Ergebnisse der Evaluierung zeigen: Digitalisierung lohnt sich und trägt entscheidend dazu bei, Gesetze und Verordnungen bürokratie- und kostenarm zu vollziehen. Anspruch einer digitalisierten Bundesverwaltung sind nutzerfreundliche, durchgängige, möglichst medienbruchfrei vernetzte Prozesse zwischen allen Verfahrensbeteiligten, die einfach zu bedienen, effizient und effektiv sind. Die gewünschte Digitalisierung der Verwaltung kann jedoch nur erreicht werden, wenn die verschiedenen Programme und Maßnahmen des Bundes, der Länder und Kommunen stärker koordiniert werden und gemeinsame Infrastrukturen und Standardkomponenten konsequent genutzt werden. Erforderlich sind eine stärkere Harmonisierung, die Vermeidung von Redundanzen und prozessorientierte, elektronisch vernetzte Verfahrensabläufe.

Erreichte Ziele

Die bereits in Kraft getretenen Umsetzungsverpflichtungen des E-Government Gesetzes werden in weiten Teilen erreicht (z. B. De-Mail, elektronischer Zugang, Barrierefreiheit, elektronische Zahlungsverfahren). Diesbezügliche Maßnahmen standen im Fokus der Behörden, auch wenn noch nicht alle Umsetzungsverpflichtungen vollumfänglich umgesetzt sind. Beispielgebendes Projekt ist die eGesetzgebung, die den Gesetzgebungsprozess zwischen allen Verfassungsorganen vollständig elektronisch abbildet, von der Konzeption des Gesetzes bis zur Verkündung im elektronischen Gesetzblatt.

Die Bundesbehörden werden durch ein breites Spektrum zentraler IT-Verfahren unterstützt. Weitere Dienste werden derzeit aufgebaut (beispielsweise Zahlungsverkehrsplattform, Formular-Management-System, E-Akte). Zugleich werden Pilotvorhaben und Projekte (E-Beschaffung, eGesetzgebung, i-Kfz) durchgeführt, die Erkenntnisse hinsichtlich der Einführung neuer Technologien und deren Anwendung in der Praxis sammeln.

 

Mehr Konzentration

Das Programmmanagement des Bundes muss angesichts der bestehenden Herausforderungen weiterentwickelt werden. Dies betrifft neben der weiterhin vordringlichen Umsetzung des E-Government-Gesetzes vor allem eine stärkere Fokussierung auf wesentliche Vorhaben und geeignete Maßnahmen und Mechanismen, um auf technologische Entwicklungen und neue Anforderungen reagieren zu können. Nur so können bei Bedarf Lösungsvorschläge für die Verwaltung entwickelt und eine effektive und wirtschaftliche Technologiediffusion gesteuert werden. Um bestehende Verfahren vollständig digital und medienbruchfrei umzusetzen, bedeutet dies insbesondere auch die Entwicklung neuer Wege der Leistungsbereitstellung und ggf. auch neuer Leistungsangebote. Die für die Transformation notwendige Kompetenz ist in den Organisationen der Bundesverwaltung auf- und auszubauen.

 

Mehr Koordinierung

Harmonisierte, zentrale Dienste und vernetzte Prozessketten erfordern eine stärker koordinierte Steuerung der Digitalisierung des Bundes. Um die Kosten niedrig zu halten und die Mehrwerte digitaler Verfahren für alle Beteiligten zu heben, werden an zentraler Stelle IT-Verfahren zur Nutzung durch die Bundesbehörden aufgebaut und bereitgestellt. Daneben müssen Behörden lernen, noch mehr in Prozessketten zu denken und zu arbeiten sowie Wissen und Infrastrukturen mit anderen zu teilen. Der Fortschritt hängt dabei auch von den bereitgestellten Ressourcen ab. Die bereits stattfindenden Abstimmungen der Koordinierung des Regierungsprogramms mit dem Programm Gemeinsame IT des Bundes bilden hier erst den Anfang. Dieser Weg der koordinierten Steuerung muss konsequent fortgesetzt werden.

Die Informationstechnik von Bund, Ländern und Kommunen ist für die Aufgabenerfüllung des Staates von existenzieller Bedeutung. Mit dem geplanten Onlinezugangsgesetz und dem Aufbau eines Portalverbundes der deutschen Verwaltung auf allen Ebenen werden weitere wichtige Ziele für ein gemeinsames, koordiniertes Vorgehen erreicht werden. Bürgerinnen und Bürger erwarten eine effiziente, leistungsstarke Verwaltung, die es erlaubt, orts- und zeitunabhängig, schnell und einfach Anträge zu stellen, die schnell und kompetent beschieden werden. Hinblick auf die aktuelle Umsetzung von Serviceportalen und Authentifizierungskomponenten in der Bundesverwaltung zeigt die Evaluierung, dass der überwiegende Teil (87,7 %) der befragten Bundesbehörden bereits Verwaltungsleistungen über ein Portal anbietet oder plant, perspektivisch ein solches Angebot bereitzustellen. Knapp ein Zehntel (12,3 %) der befragten Behörden bietet keine Leistungen über ein Portal an und plant auch kein solches Angebot. Von den Behörden, die bereits ein Serviceportal einsetzen um Verwaltungsleistungen anzubieten, setzt knapp ein Fünftel (17,5 %) eine Authentifizierungskomponente wie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein Bürgerkonto ein.

Vor diesem Hintergrund ist die Schnittstellenfunktion zwischen IT-Planungsrat und Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 für die Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen, insbesondere vor dem Hintergrund heterogener IT-Landschaften und zum Teil langwieriger Abstimmungsprozesse, weiterhin von grundsätzlicher von Bedeutung.

Der vollständige Evaluierungsbericht ist auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern unter www.bmi.bund.de (Rubrik: Nachrichten) abrufbar.

Aus kommunaler Sicht besteht ein besonderes Interesse daran, den E-Government-Sektor voranzubringen. Das darf jedoch nicht dazu führen, dass vorhandene kommunale digitale Verwaltungsangebote entwertet werden. Insbesondere die Beteiligung der Kommunen an einem Portalverbund muss daher auf freiwilliger Grundlage geregelt werden und zudem ein vollständiger Kostenausgleich für die Kommunen durch Bund und Länder sichergestellt werden.

 

(DStGB, 01.06.2017)