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Kulturförderung in ländlichen Räumen: Landmusik

Das Förderprogramm "Landmusik" richtet sich an künstlerische Profis und Laien. Ein weiterer Bestandteil des Programms ist die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“. Fortbildungsangebote in Zusammenarbeit mit vier Landesmusikakademien runden das Programm von "Landmusik" ab. Das Förderprogramm ist für das Jahr 2022 ausgeschrieben.

Musiknoten
© Günther Gumhold Pixelio

Für das gemeinschaftliche Zusammenleben auf dem Land spielt vor allem die Kultur, insbesondere die Musik, eine bedeutende Rolle. Der Deutsche Musikrat führt das Programm „Landmusik“ mit Fördermitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien durch. Ziel ist die Stärkung des Musiklebens im ländlichen Raum, um so einen Beitrag zur qualitativen Annäherung von urbanen und ländlichen Räumen zu leisten.
Die kulturelle Vielfalt, die das Musikland Deutschland ausmacht, soll auch in der Fläche wahrnehmbar sein.
Das Förderprogramm „Landmusik“ ist für 2022 ausgeschrieben. Bewerben können sich Kommunen bis 20.000 Einwohnern mit musikalisch-kulturellen Projekten, die mit einer Fördermitteln zwischen 2.000 und 10.000 Euro bedacht werden.
Einsendeschluss ist der 14. Februar 2022.

Darüber hinaus können sich Kommunen bundesweit um den Titel Landmusikort des Jahres 2022 bewerben. Der Preis richtet sich an Landkreise, Landgemeinden und Kleinstädte aus dem ländlichen Raum. Es werden 2022 insgesamt 13 „Landmusikorte des Jahres“ von einer fachkundigen unabhängigen Jury gekürt. Die ausgewählten Landmusikorte erhalten ein Preisgeld von je 5.000 € (außer Bundespreisträger, s.u.) und tragen die Auszeichnung/Plakette „Landmusikort des Jahres“. Unter den 13 ausgewählten Kommunen wählt die Jury drei Bundespreisträger aus. Diese erhalten ein Preisgeld von 30.000 € (1. Preis), 20.000 € (2. Preis) bzw. 10.000 € (3. Preis). Die Preisgelder sind zweckgebunden und müssen für die Fortführung der ausgezeichneten musikalischen Projekte eingesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.landmusik.org oder beim
Deutschen Musikrat
gemeinnützige Projektgesellschaft mbH
Weberstr. 59
53113 Bonn
Tel. 0228 2091-147
E-Mail:schloemp@musikrat.de