Nachrichten des HSGB

Hessischer Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen - 2024

Der Landespreis soll dazu beitragen, dass vorbildliche Beispiele für die gelungene berufliche Integration von schwerbehinderten Menschen öffentlich bekannt werden. Einsendeschluss: Montag, 15. April 2024.

Zeichnung eines Rollstuhlfahrers
© Sophie König / pixelio.de

„Das Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales hat uns Folgendes zugereicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,                                       
auch in diesem Jahr wird der Hessische Landespreis - Beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen – ausgeschrieben.

Es werden Betriebe gesucht, die mit ihrem Engagement und Vorbild in der Arbeitswelt ein Zeichen setzen und somit als Beispiel und Motivation für andere Betriebe dienen können. Daher bitten wir Sie, uns bis zum 15. April 2024 Betriebe für den Hessischen Landespreis 2024 vorzuschlagen, von denen Sie wissen, dass sie sich für Menschen mit Behinderungen engagieren.

Gesucht werden Betriebe, die Auszubildende oder Arbeitnehmende mit (Schwer-)Behinderungen beschäftigen.

Betriebe können sich auch dann bewerben, wenn sie nicht die Beschäftigungsquote erfüllen, sie aber mit Ihrem Eingliederungsbeispiel ein besonderes Engagement im Sinne einer Vorbildfunktion darstellen.

Unternehmen können sich grundsätzlich bis zum 15.06.2024 bewerben.

Unter https://soziales.hessen.de/Preise-und-Ehrungen/Landespreis-Beschaeftigung-und-Integration-schwerbehinderter-Menschen können Sie die entsprechenden Formulare online ausfüllen.

Sie haben eine Empfehlung?
Machen Sie bitte auch in diesem Jahr wieder auf den Landespreis aufmerksam und nutzen Sie Ihr Netzwerk.  Betriebe können sich gerne jährlich bewerben, wenn sie in den letzten drei Jahren nicht zu den Preisträgern gehört haben. Die PDF- Vorlagen für Vorschläge und Bewerbungen finden Sie neben unserer Website auch diesem Schreiben beigefügt. Bitte beachten Sie die beigefügten Leitlinien, aus denen Sie, bzw. die Betriebe neben den Voraussetzungen ebenfalls hilfreiche Hinweise zum Ausfüllen der Bewerbung finden. Ein kleines Merkblatt mit Informationen ist auch beigefügt

Ihre Vorschläge senden Sie uns bitte bis spätestens 15. April 2024 zu. Die von Ihnen vorgeschlagenen Unternehmen werden daraufhin von uns zur Bewerbung gebeten.

Die Auswahl der Preisträger erfolgt wie in den vergangenen Jahren durch eine Jury, die sich aus den Mitgliedern des Beratenden Ausschusses beim Landeswohlfahrtsverband Hessen - Integrationsamt zusammensetzt.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau Charlotte Derix (Tel.: 0611/3219-2244),
E-Mail: landespreis-beschaeftigung@hsm.hessen.de wenden.

Wir bedanken uns und freuen uns auf Ihre Vorschläge. Die Preisverleihung wird am Ende des Jahres stattfinden. Nähere Informationen über diese Veranstaltung gehen Ihnen rechtzeitig zu.“

Anhänge:
Landespreis-Bewerbungsbogen
Landespreis-Merkblatt
Landespreis-Vorschlagsbogen
Landespreis-Leitlinien