Fachinformationen Telekommunikation

Glasfaserausbau in Hessen – Merkblatt für die mindertiefe Verlegung

Der gestiegene Kostendruck macht sich auch im Glasfaserausbau bemerkbar und kann den eigenwirtschaftlichen Ausbau hemmen.

Um die Ausbaukosten zu senken, wählen Telekommunikationsunternehmen zunehmend mindertiefe Verlegemethoden zur Verlegung von Glasfaser/Leerrohren. Die Straßenbaulastträger sehen sich hierbei allerdings oft mit der Sorge vor potenziellen Mehrkosten konfrontiert, die aus der Verlegung in Mindertiefe resultieren (können).

Zur Unterstützung und Orientierung der hessischen Kommunen hat das Breitbandbüro Hessen deshalb ein Merkblatt entwickelt, welches die in der Praxis relevanten Gesichtspunkte zur mindertiefen Verlegung gemäß § 127 Abs. 7 Telekommunikationsgesetz grundhaft darstellen (vor allem die Art der Mehrkosten, die Abgrenzung zu Instandsetzungskosten, Sicherungsmöglichkeit, Verjährung).

Das Merkblatt finden Sie auch hier. Weitere Unterstützungsangebote finden Sie unter: https://www.breitbandbuero-hessen.de/publikationen/