Gremien des HSGB

Der HSGB hat drei Organe: die Mitgliederversammlung, den Hauptausschuss und das Präsidium. Jede Mitgliedskommune entsendet einen Vertreter in die Mitgliederversammlung, das höchste Organ des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.
Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium (11 Mitglieder) sowie den Hauptausschuss (30 Mitglieder).

Das Präsidium vertritt den Verband nach außen. Es besteht aus dem Präsidenten, dem Ersten Vizepräsidenten, dem Vizepräsidenten sowie 7 Beisitzern und dem Sprecher der Geschäftsführung oder einem Stellvertreter.

Der Hauptausschuss beschließt wichtige Stellungnahmen des HSGB zu Gesetzen, Verordnungen und Erlassen.

Der HSGB gliedert sich in 21 Kreisversammlungen, in denen die Mitgliedskommunen durch ihre Bürgermeister/innen vertreten sind. An der Spitze stehen jeweils ein Vorsitzender sowie dessen Stellvertreter. Diese Kreisversammlungen koordinieren die Belange der Mitgliedskommunen auf der Kreisebene und fördern den Erfahrungsaustausch der Städte und Gemeinden.

Daneben hat der Verband sechs Fachausschüsse, die verbandspolitische Initiativen erarbeiten und zu Gesetzentwürfen, Verordnungen und Erlassen der Landesregierung sowie zu Gesetzentwürfen der Landtagsfraktionen Stellung nehmen, um die Entscheidungen der Organe vorzubereiten.

Die Stadtverordnetenvorsteher/innen und Vorsitzenden der Gemeindevertretungen aus den Mitgliedskommunen sind in drei Arbeitsgemeinschaften (Regionalbezirke Darmstadt, Gießen und Kassel) organisiert, die sich regelmäßig zum Gedankenaustausch treffen. Aus diesen drei Arbeitsgemeinschaften (Regionalversammlungen) werden die Regionalvorstände (bestehend aus jeweils fünf Personen) gewählt, die dann gemeinsam mit derzeit vier Ehrenmitgliedern den Landesvorstand bilden.