Der HSGB im Gespräch mit ....

Hier kommen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unserer Mitgliedskommunen zu Wort. Die Geschäftsführer des HSGB informieren sich vor Ort, um mit Bürgermeister/innen über aktuelle kommunalpolitische Themen zu sprechen.

Der HSGB im Gespräch mit ...

Die Bedeutung von Kunst und Kultur in kreisangehörigen Kommunen in Zeiten von Schutzschirm und Schuldenbremse

HIL1-0315
Prof. Dr. Wolfgang Schneider ist Direktor des Instituts für Kulturpolitik der Universität Hildesheim und Inhaber des UNESCO-Chair „Cultural Policy for the Arts in Development”.

Mit Prof. Dr. Wolfgang SCHNEIDER, dem Geschäftsführenden Direktor des Instituts für Kulturpolitik der Universität Hildesheim, sprach SCHELZKE über die Bedeutung von Kunst und Kultur in kreisangehörigen Kommunen in Zeiten von Schutzschirm und Schuldenbremse.

Prof. Dr. Wolfgang SCHNEIDER, Jahrgang 1954, ist geborener Mainzer. Nach dem Studium der Germanistik und der politischen Wissenschaft in Frankfurt am Main wurde der Kulturwissenschaftler Doktor der Philosophie. Seine Arbeits- und Forschungsschwerpunkte sind Kulturpolitik und –förderung, kulturelle Bildung, internationale Kulturpolitik, Theater.

Film und Soziokultur stehen dabei ebenso im Fokus wie das Kulturleben in den Kommunen. Weiterhin war er Gründungsdirektor des Kinder- und Jugendtheaterzentrums in der Bundesrepublik Deutschland und ist Deutschlands erster und bisher einziger Universitätsprofessor für Kulturpolitik. Von 2003 bis 2007 war er sachverständiges Mitglied der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages und seit 2010 ist er Mitglied der Deutschen UNESCO-Kommission. Prof. Dr. Wolfgang SCHNEIDER hat den UNESCO-Chair "Cultural Policy for the Arts in Development an der Universität Hildesheim inne. Der Kulturwissenschaftler lebt im hessischen Bischofsheim und war dort auch lange Jahre als Erster Beigeordneter kommunalpolitisch aktiv.

Gleich zu Beginn des Wiesbadener Gesprächs öffnete SCHNEIDER den Kulturbegriff. Kultur sei mehr als darstellende Kunst, Musik oder bildende Kunst. „Kultur ist Bestandteil des täglichen Lebens, sie ist Abbild einer Gesellschaft, ihrer Normen und Werte und stärkt die Gemeinschaft“. SCHNEIDER verwies auf die Theorie der Lebenskunst, es gilt Leben gelingen zu lassen, Leben in seiner kurzen Zeit gut zu gestalten. Für ihn sei Kulturpolitik auch Gesellschaftspolitik. „Seit der UNSECO-Kulturkonferenz von Mexico von 1982 wird Kultur als Gesamtheit der geistigen materiellen intellektuellen und emotionalen Eigenschaften diskutiert, die eine Gesellschaft kennzeichnen“, so SCHNEIDER. In diesem Verständnis sei auch die Vielfalt von Kulturen in einem Land mitzudenken. Kultur, so führte SCHNEIDER aus, muss möglichst vielen Menschen offen stehen, unabhängig von ihren Einkommen, von ihrer Herkunft, sozialem Status oder Alter. Das sei der Hintergrund von kulturpolitischen Angebotsprogrammen wie „Kultur für alle“ des früheren Kulturdezernenten von Frankfurt am Main, Hilmar Hoffmann, oder das „Bürgerrecht Kultur“ des früheren Nürnberger Kulturreferenten Hermann Glaser. Diese Vordenker der kommunalen Aufgabe „Kultur“ unterstrichen diesen partizipativen Ansatz und den Demokratieansatz, denn viele soziale Gruppen würden bisherige kulturelle Angebote nicht nutzen, weil sie nicht können, nicht wollen oder weil die Angebote in ihrer Lebensgestaltung gar nicht bekannt oder präsent wären. Dies solle durch schulische und außerschulische kulturelle Bildung und das Ermöglichen der Teilhabe, gerade von Kindern, geändert werden.

Ein Blick in die Geschichte verrate, dass Kunst, Musik und Theater an den Höfen der deutschen Kleinstaaten zu einer einzigartigen Kulturlandschaft geführt haben, so kann kein vergleichbares Land so eine reiche Tradition an städtischen und Staatstheatern wie Deutschland aufweisen, so SCHNEIDER. Während sich Kultur in den großstädtischen Räumen aus kleinstaatlichen Fürstenhöfen und aus bürgerlichen Traditionen entwickelt habe, zeige das kulturelle Angebot in den ländlichen Räumen heute ein ganz anderes Gesicht.

Jenseits der Metropolregionen müsse die Zugänglichkeit zur Kultur dezentral im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen organisiert werden. Hier habe die Gemeindebücherei eine besondere Bedeutung, sei sie doch der Kern eines Kulturangebots in vielen ländlichen Kommunen. Auch in der Zusammenarbeit der Büchereien mit den Schulen vor Ort würde hier wichtige Arbeit im Sinne kultureller Bildung geleistet. „Einen weiteren Beitrag steuern die Musikvereine und Musikschulen in den Gemeinden bei, sie binden nicht nur das Interesse an Kultur, sondern sind gleichzeitig Orte für Bildung und Gemeinschaft. Die Sicherung des kulturellen Gedächtnisses würde in der Heimatpflege und Geschichtsvereinen eindrucksvoll geleistet. Hier sieht aber SCHNEIDER eine Gefahr der Erosion gerade durch das allmähliche Verschwinden kultureller Erfahrungen der Kriegsgenerationen und der Menschen, die Vertreibung erlebt haben.

Kultur vor Ort braucht Räume. In dieser Feststellung sind sich SCHNEIDER und SCHELZKE einig. Kulturelle Räume würden die Dorfgemeinschaftshäuser in den hessischen Kommunen bieten, die nicht nur als Veranstaltungsräume, sondern auch wichtig für die örtliche Kultur seien. Hier sieht SCHNEIDER ein Fortentwicklungsbedarf, denn viele dieser Dorftreffpunkte können nur defizitär betrieben werden oder sind in ihrer Anlage veraltet. SCHELZKE verwies hier auf bürgerschaftliche Projekte, bei denen die Menschen in den Dörfern ihre Gemeinschaftshäuser in die Hand nehmen – sei es als Bürgerprojekt wie in Liebenau oder als Genossenschaft in Lichtenfels.

Schließlich bieten, so SCHELZKE, soziokulturelle Organisationen die Chance, vorhandene Räume besser zu nutzen. Die Bedeutung freier Kulturinitiativen würde in Hessen wachsen. „Sie bieten erfolgreich Musik, Kabarett, Theater, Lesungen, Diskussionen, bildende Kunst und viele andere Programme an“. Die freien Gruppen seien schon längst nicht mehr in der gesellschaftlichen „Schmuddelecke“ und hätten sich endgültig im Kulturleben unseres Landes etabliert.

Problematisch sieht SCHNEIDER, das für die Finanzierung kommunaler Kulturangebote eine permanente Begründungsnotwendigkeit bestehe. Die Bedeutung von Kultur seien vielen Politikerinnen und Politikern zwar klar, aber in den Haushaltsdebatten rutsche das Thema stets an den Rand. „Gebührenordnung versus kulturelle Bildung“ bedeute, dass Einrichtungen wie Musikschulen in ihrem Bestand gefährdet sind, wenn sie nur von gut situierten Bürgerinnen und Bürger in Anspruch genommen werden können.

SCHELZKE unterstich hier die besondere Bedeutung der Bildungsangebote. Bildung sei zu einem zentralpolitischen Thema geworden. Kommunale Kultureinrichtungen können bewährte Angebote vorweisen, die es verstärkt noch zu kommunizieren gälte. Und Schneider fragt: „Brauchen wir überall alles?“ Hierzu meint SCHELZKE: „Vielleicht liegt in der immer wichtiger werdenden interkommunalen Zusammenarbeit ein Potenzial für die gemeindliche Kulturförderung. Warum können Gemeinden, die einen Bauhof gemeinsam betreiben, nicht auch in der Kulturarbeit erfolgreich kooperieren?“

Der Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes verwies zudem auf die Chancen, die sich aus dem sogenannten Alsfeld-Urteil ergeben. Die Stadt Alsfeld hatte sich mit ihrer kommunalen Grundrechtsklage gegen das Finanzausgleichsänderungsgesetz erfolgreich gewehrt. Durch dieses Gesetz ist die sogenannte Steuerverbundmasse, die das Land Hessen den Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches zuweist, zum Nachteil der Städte und Gemeinden geändert worden. Die Kommunen haben sich mit Unterstützung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes dagegen gewehrt, dass das Land den Finanzbedarf der Kommunen jeweils im Einzelnen nicht ermittelt habe. Hier müssten bis zum Jahr 2016 im Rahmen der Neuausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleiches die Bedarfe in den Kommunen ermittelt werden, so SCHELZKE. Für ihn sei es wichtig, dass die kulturellen Leistungen, die die Bürgerinnen und Bürger von ihrer Kommune erwarten, hier mit einbezogen werden. Die Kultur, antwortete SCHNEIDER, habe einen eigenen Wert, der nicht nur haushaltstechnisch zu werten sei. Kultur sei ein wichtiges Identifikationsmerkmal der Menschen mit ihrem Wohnort. Sie diene dem Aufbau der örtlichen Gemeinschaft und sei ein Ausdruck der Kreativität die für eine zukunftsfähige Kommune von großer Bedeutung sei. Der Kulturwissenschaftler sieht aber auch einen Handlungsbedarf in der Stärkung der Kommunalpolitiker vor Ort, denn es fehlen vielerorts in den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen versierte Kulturpolitikerinnen und -politiker, die sich für den Erhalt der kulturellen Infrastruktur vor Ort einsetzen könnten.

Abschließend diskutierten SCHELZKE und SCHNEIDER über das Spannungsfeld zwischen Kulturförderung und kommunalen Konsolidierungsmaßnahmen. „Es bedarf einer Entwicklungsplanung, in der Kultur als Pflichtaufgabe der Kommunalpolitik definiert wird, die es ermöglicht, auch künftig in künstlerische Institutionen und vor allem in soziokulturelle und Bildungsprojekte zu investieren“. SCHNEIDER sprach von einem „Schutzschirm für die Kultur“. Kommunen müssen prüfen, was vor Ort gebraucht und gewünscht ist, wo Stärken und Schwächen lokaler Besonderheiten liegen und welche strukturellen Nachteile zu beseitigen sind. „Es sollten Prioritäten gesetzt und schließlich langfristige Ziele und Schwerpunkte definiert werden“. Zentrales Element einer Kulturentwicklungsplanung sei die Einbeziehung der aktiven Bürgerinnen und Bürger, die neue Akzente setzen, Kürzungen von Etats diskutieren und zukunftsorientiert Planungssicherheit ermöglichen. Vor allem müssen Protagonisten gewonnen werden, die mit ihrem freiwilligen Engagement wichtige Impulse für das kulturelle Leben unserer Städte und Gemeinden geben können.