Interkommunale Zusammenarbeit

Die Entwicklung der Kommunalfinanzen und die demographische Entwicklung rufen in einem immer stärker werdenden Maße das Thema der interkommunalen Zusammenarbeit auf. Der Hessische Städte- und Gemeindebund arbeitet bei diesem Thema eng mit dem Kompetenzzentrum Interkommunale Zusammenarbeit www.ikz-hessen.de zusammen und ist im Prozess zu mehr freiwilliger Kooperation ein wichtiger Begleiter der kreisangehörigen Kommunen.

Interkommunale Zusammenarbeit

Zusammenarbeit im Kreis Groß-Gerau zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

Seit 2013 arbeiten die 14 Städte und Gemeinden des Kreises Groß-Gerau und der Kreis Groß-Gerau in einem zentral gesteuerten systematischen Prozess zusammen, um die interkommunale Kooperation im Kreisgebiet auszubauen. Auf zahlreichen Aufgabenfeldern haben seitdem interkommunale Projekte stattgefunden, in deren Anschluss konkrete Kooperationen umgesetzt worden sind. Dieses gemeinschaftliche Vorgehen hat die Leistungskraft der Kommunen gestärkt und erhebliche Einsparungen für ihre Haushalte ermöglicht. 

Zehn kreisangehörige Städte und Gemeinden und der Kreis Groß-Gerau haben sich nun entschlossen, ihre Aufgaben aus dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) künftig effizienter und wirtschaftlicher in interkommunaler Zusammenarbeit wahrzunehmen. Am 1. Oktober 2020 werden die Kommunen die sich aus diesem Gesetz ergebenden Aufgaben auf den Kreis Groß-Gerau übertragen. An der Kooperation beteiligt sind die Städte und Gemeinden Büttelborn, Gernsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Groß-Gerau, Kelsterbach, Nauheim, Raunheim, Riedstadt, Rüsselsheim und Trebur. In der jüngsten Bürgermeisterdienstversammlung wurde die öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnet.

Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 1.7.2017 bundesweit in Kraft getreten. Es enthält vielfältige neue Regelungen für das Prostitutionsgewerbe wie z.B. die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbetreibende sowie die Einführung einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte. Ziel des Gesetzgebers war es, Prostituierte besser zu schützen und Kriminalität zu bekämpfen. Der Vollzug wesentlicher Teile des Gesetzes wurde in Hessen im Februar 2018 den Städten und Gemeinden ab 7.500 Einwohnern übertragen. Dort sind die Aufgaben von den Bürgermeistern als örtliche Ordnungsbehörde wahrzunehmen. Die gesundheitliche Beratung verblieb indessen in der Zuständigkeit der Landkreise.

Von den Städten und Gemeinden ab 7.500 Einwohnern fordert die landesseitig getroffene Zuständigkeitsregelung erhebliche organisatorische, finanzielle und fachliche Anstrengungen. Zum einen haben die Rathäuser seitdem diverse zusätzliche gewerberechtliche Verwaltungsaufgaben und Prüfpflichten zu erfüllen, zum anderen zahlreiche Aufgaben zum Schutz der Prostituierten. Die vorgeschriebenen Anmeldeverfahren der Gewerbetreibenden und die damit verbundenen gesetzlich geforderten Beratungs- und Informationsgespräche erfordern in den Rathäusern zusätzliche Ressourcen und Qualifikation. Hinzu kommen Kosten für neu benötigte Sachmittel wie z.B. Ausweispapiere und spezielle Drucker für die neuen Dokumente.

In einem interkommunalen Prüfprojekt haben daher zehn Städte und Gemeinden und der Kreis Groß-Gerau im Jahr 2019 untersucht, ob eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der Städte und Gemeinden und des Kreises vorteilhaft sein könnte. Im Ergebnis wurde diese Frage von der interkommunalen Projektgruppe klar bejaht. Folgende Vorteile einer Kooperation wurden u.a. festgestellt:

  • die Gewährleistung einer gesetzesgemäßen Leistungserbringung für die Zielgruppe des Gesetzes: In den zwingend durchzuführenden betrieblichen Erlaubnisverfahren haben die Kommunen nach der Forderung des Gesetzes eine nicht stigmatisierende Anmeldesituation mit größtmöglicher Diskretion zu schaffen. Dies bedeutet, dass die Prostituierten anonym und unauffällig ihre Anmeldung vornehmen können müssen, damit ihr Anspruch auf Wahrung der Persönlichkeitsrechte und Datenschutz gewahrt wird. Diese Situation in den Kommunen zu schaffen, ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten i.d.R. nicht einfach möglich.
  • die Sicherstellung regelmäßiger Kontrollen: Die Betriebe des Prostitutionsgewerbes müssen von den Kommunen regelmäßig überwacht werden. Hierfür fehlt in den Städten und Gemeinden jedoch das erforderliche Personal.
  • die wirtschaftliche Nutzung der technischen Ausstattung in den Anmeldestellen: Die Ausweispapiere, die nur im 100er Pack bei der Bundesdruckerei erhältlich sind, können nur mit einem speziellen Tintenstrahldrucker bedruckt werden. Alle Kommunen müssten solch einen Drucker und einen Pack Ausweispapiere erwerben, selbst wenn sie nur sehr wenige Fälle im Jahr bearbeiten.

Mit Inkrafttreten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung am 1. Oktober übernimmt der Kreis Groß-Gerau die Aufgaben der zehn teilnehmenden Städte und Gemeinden aus dem Prostituiertenschutzgesetz in seine Zuständigkeit. Die Vereinbarung wurde für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren geschlossen und verlängert sich, wenn sie nicht gekündigt wird. Die Kosten für Personal- und Sachmittel, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, werden von Kommunen und Kreis u.a. aus Gebühreneinnahmen, Verwarnungs- und Bußgeldern gemeinsam gedeckt.

Ansprechpartnerin für die IKZ-Lenkungsgruppe:
Marion Götz - c/o Stadt Raunheim
Stabsstelle Interkommunale Zusammenarbeit
m.goetz@raunheim.de - 06142 / 402-216

Weitere Informationen unter www.ikz.imkreisgg.de