Interkommunale Zusammenarbeit

Die Entwicklung der Kommunalfinanzen und die demographische Entwicklung rufen in einem immer stärker werdenden Maße das Thema der interkommunalen Zusammenarbeit auf. Der Hessische Städte- und Gemeindebund arbeitet bei diesem Thema eng mit dem Kompetenzzentrum Interkommunale Zusammenarbeit www.ikz-hessen.de zusammen und ist im Prozess zu mehr freiwilliger Kooperation ein wichtiger Begleiter der kreisangehörigen Kommunen.

Interkommunale Zusammenarbeit

Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Verpackungsgesetzes

Mehrere Hessische Städte und Gemeinden im Wetteraukreis beabsichtigen mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gebündelten Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Verpackungsgesetz abzuschließen.

Nach dem Inhalt der Vereinbarung soll dem Abfallwirtschaftsbetrieb im Wesentlichen das gesamte Verhandlungsverfahren von der Vorbereitung über die Durchführung bis hin zum Abschluss der Abstimmungsvereinbarung übertragen werden, wobei sichergestellt wird, dass die Kommunen vor dem Abschluss der Abstimmungsvereinbarung einbezogen werden. Hierzu wird die Bildung eines Arbeitskreises unter Beteiligung der Kommunen vertraglich geregelt, der abschließend über die Abstimmungsvereinbarung beschließt. Außerdem ist die Einrichtung eines Beirats vorgesehen. Damit soll gewährleistet sein, dass die kommunalen Belange Berücksichtigung finden.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb wird für seine Tätigkeit keine Kosten geltend machen. Es ist lediglich vereinbart, dass er die Hälfte der mit den dualen Systemen vereinbarten Abfallberatungskosten erhält.

Aus Sicht des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ist der geplante Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sinnvoll und begrüßenswert. Damit ist gewährleistet, dass die Interessen der Städte und Gemeinden sachgerecht gegenüber den Systembetreibern vertreten werden und „auf Augenhöhe“ verhandelt werden kann. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass der Landkreis die Wahrnehmung der Angelegenheit übernimmt und diese damit in „kommunale Hand“ verbleibt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist ebenfalls mit dem Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt worden.

Wir haben die öffentlich-rechtliche Vereinbarung hier eingestellt.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme.