Fachinformationen Finanzen / Gemeindewirtschaftrecht

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„NavLog Landeslizenz für Waldbesitzer

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hat die Kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 27.09.2023 über den Erwerb einer NavLog Landeslizenz für kommunale Waldbesitzer wie folgt informiert:

Die Folgen der Extremwetterereignisse seit den Jahren 2018 haben zu großen Schäden und wieder zu bewaldenden Flächen in hessischen Wäldern geführt. Durch die vielen Extremwetterlagen in den letzten Jahren steigt auch die Waldbrandgefahr und somit die Notwendigkeit von Waldbrandeinsatzkarten.

Um Waldbesitzenden die Möglichkeit einer Datenpflege zu ermöglichen, hat das Land Hessen eine Landeslizenz der NavLog – Gesellschaft für Navigations- und Logistikunterstützung in der Forst- und Holzwirtschaft mbH (NavLog GmbH) erworben, die von diesen kostenfrei genutzt werden kann. Die NavLog GmbH wurde als Gemeinschaftsprojekt der Forst- und Holzwirtschaft ins Leben gerufen. Die NavLog GmbH erstellt im Auftrag der Forst- und Holzbranche einen routingfähigen Datensatz in einer GIS-Anwendung, der deutschlandweit Waldwege für die Befahrung mit schweren Fahrzeugen klassifiziert. Die Wegedaten werden nicht nur dafür verwendet, die Logistik der Holzabfuhr zu unterstützen, sondern können auch für und Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben des Landes Hessen (BOS) im Rahmen der Waldbrandvorsorge und –brandbekämpfung, aber auch im Rahmen der Rettungskette-Forst verwendet werden. Die Landeslizenz ermöglicht den Waldbesitzenden die Pflege und Erfassung von Waldwegedaten, die im Brandfall oder bei einem Notfall einen schnellen Einsatz von Feuerwehren ermöglichen.

Ein Zugang zur NavLog-Landeslizenz kann bei Frau Labitzke von der NavLog GmbH oder der Geschäftsstelle des Hessischen Waldbesitzerverband beantragt werden. Bei durch den Landesbetrieb Hessen-Forst betreuten Betrieben kann ein Zugang auch beim zuständigen Forstamt beantragt werden. Nach Ausfüllen einer Selbstverpflichtungserklärung des kommunalen Waldbesitzenden kann durch die durch die NavLog GmbH selbst oder den Hessischen Waldbesitzerverband ein Zugang erteilt werden. ...

Zu den notwendigen Funktionen können Sie sich unter www.Navlog.info(externer Link) informieren oder sich an die Forstämter des Landesbetriebs Hessen-Forst als Untere Forstbehörde wenden, die Ihnen als Berater unterstützend zur Seite stehen.

Nähere Erläuterungen können der beigefügten Anlage entnommen werden.“

Anlage